APO-Dateien werden an die jeweils aktuellen Abiturprüfungsordnungen in NRW angepasst. Bei unserem Konzept werden nur die APO-Dateien durch neue Versionen ersetzt, so dass eine Änderung des Programms nicht erforderlich ist.
Eine APO-Datei enthält unter Umständen mehrere APO-GOSt, die für verschiedene Schülergruppen im Abiturjahrgang gültig sind.
Achten Sie darauf, dass Sie ihrer IBIZA-Datei die richtige APO-Datei zuordnen. Dann haben Sie stets alle Abiturprüfungsordnungen zur Verfügung, die Sie für ihre Schülerinnen und Schüler benötigen.
Wir stellen ihnen jahrgangsbezogene APO-Dateien zur Verfügung. Die entsprechenden APO-Dateien werden von uns auch entsprechend bezeichnet. „NRW Abitur 2022“ gehört somit zur IBIZA-Datei „Abitur 2022“
Mit diesem Konzept der APO-Dateien erleichtern wir ihnen den Zugang zu den verschiedenen Fallgruppen. Wir sorgen dafür, dass die jeweilige APO-Datei bis zum Abitur auf dem Stand gehalten wird, indem wir neue Regelungen während der Laufzeit einarbeiten. Sie legen einfach neue Versionen der APO-Dateien in den APO-Ordner und tauschen damit problemlos alte gegen neue Regelungen aus.
Alle APO-Dateien können auf beiden Plattformen MacOS und Windows verwendet werden.
Anpassungen aufgrund verschiedener Runderlasse in den Jahren 2021 bis 2023. Die APO-Version heißt jetzt APO 2023.
Schülerinnen und Schüler, die ein bilinguales Sachfach belegt haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Abiturzeugnis für die Fremdsprache das Referenzniveau C1 des GeR bescheinigt. Wir haben die APO-Dateien so verändert, dass dieses Niveau vergeben werden kann.
Insbesondere haben wir die Kurzbezeichnung für die Einführungsphase geändert.
Wir haben einige Korrekturen bei den Berechnungen zum gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorgenommen, die sich auf Fälle auswirken können, in denen Schülerinnen oder Schüler wegen schlechter Noten eine Stufe nicht erreichen.
Für das Fach Geschichte war die Kurseigenschaft „bilingual“ nicht möglich. Wir haben den Fehler korrigiert.
Bei der Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Fremdsprachen wurden stets die Kurse ausgewählt, in denen Klausuren geschrieben wurden. Dies führte in seltenen Fällen zu einer ungünstigen Auswahl von Wertungskursen. Betroffen waren Schülerinnen oder Schüler, die sowohl den fremdsprachlichen als auch den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt wählen konnten und sich bereits frühzeitig für den naturwissenschaftlichen entschieden haben, indem sie in der zweiten Fremdsprache auf Klausuren verzichtet haben. Hier wurde die Fremdsprache mit Klausuren in die Wertung genommen, auch wenn die andere Fremdsprachen mehr Punkte gebracht hätte.
Nachdem die Wertungskurse festgelegt sind, müssen (z.B. für das Abiturzeugnis) die Kurse ausgewählt werden, die zusätzlich (in Klammern) auf dem Zeugnis erscheinen sollen. Um diese Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Prüfroutine entwickelt, die alle Kurse, die keine Wertungskurse sind, als Zeugniskurs markiert. Man findet sie im Menü „Wertungskurse/Zeugniskurse“.
Die Prüfung der Abiturfächerwahl enthielt einen Fehler, der aus unerfindlichen Gründen bislang nicht entdeckt wurde. Die Vorgabe, dass Religion und Sport nicht gleichzeitig Abiturfach sein dürfen, wird zwar durch eine Regel in der APO-Datei geprüft, allerdings ist die Regel nicht ausreichend und das Ergebnis der Prüfung fehlerhaft. Wir haben die Regel korrigiert.
Die Kurseigenschaft „bilingual“ wurde mit geeigneten Voreinstellungen in die APO-Dateien ab Abitur 2020 eingefügt.
Die Struktur der APO-Dateien musste geändert werden, um die Eingabe der Leistungen als Note oder auch als Punkte zu ermöglichen. Sie benötigen IBIZA 6.4, wenn Sie mit diesen APO-Dateien arbeiten wollen.
Für den Abiturjahrgang 2020 wurde in der Version vom 1.5.2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie befristet eine Änderung der APO-GOSt vorgesehen. Mit dieser Regelung entfällt die verpflichtende Abweichungsprüfung im ersten bis dritten Abiturfach. Da inzwischen die Verordnung zur Abschaffung der verpflichtenden Abweichungsprüfung im Abitur vom 9.4.2020 erschienen ist, haben wir auch die APO-Dateien für die Jahrgänge 2021 und folgende an diese neuen Bedingungen angepasst.
Einen speziellen Fall, der bislang bei der Bestimmung des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens der Fremdsprachen fehlte, haben wir in die APO-Dateien eingefügt.
In der APO-GOSt vom 1.6.2019 wurde die Regelung zur Bestimmung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens der Fremdsprachen grundlegend verändert. Außerdem mussten in dem Zusammenhang unterschiedliche Notensysteme in den verschiedenen Jahrgängen verwendet werden. Die neue Version der APO-Dateien enthält deshalb eine neue APO 2019, die die bisherige APO ersetzt.
Die Änderung betrifft alle Abiturjahrgänge ab 2020.
Ein Sonderfall bei der Versetzungsentscheidung wurde bislang nicht berücksichtigt. Er betrifft einen speziellen Fall nicht gewarnter mangelhafter Leistungen. Wir haben die Korrektur in die aktuellen APO-Dateien ab 2020 übernommen.
Dies betrifft den Fall, dass in der Laufbahnplanung die Schwerpunktsetzung gemäß § 11.5 sowohl im fremdsprachlichen als auch im naturwissenschaftlich-technischen Bereich möglich ist. Bei der automatischen Auswahl der Wertungskurse wird jetzt darauf geachtet, dass auch Klausurverpflichtungen berücksichtigt sind.
Einen weiteren Sonderfall, bei dem ein Schüler in der Sek I nur kurz eine zweite Fremdsprache belegt hatte, haben wir durch überarbeitete Routinen erfasst.
Dies betrifft den Fall, dass in der Laufbahnplanung die Schwerpunktsetzung gemäß § 11.5 sowohl im fremdsprachlichen als auch im naturwissenschaftlich-technischen Bereich möglich ist. Auf nicht berücksichtigte Klausurverpflichtungen wurde als Ergebnis der Prüfung mit Hinweisen (Warnungen) reagiert. Jetzt wird darauf mit einer Fehlermeldung reagiert.
In einem speziellen Fall war der Markierungslauf zur Fachhochschulreife fehlerhaft. Tauschen Sie einfach die entsprechenden APO-Dateien in ihrem APO-Ordner aus. Beachten Sie, dass diese APO-Version nur mit IBIZA ab Version 5.5 funktioniert.
Die Klausurregelungen bei den Fremdsprachen als Teil der Änderungsverordnung zur APO-GOSt vom 11.5.2016 führten dazu, dass bei der Markierung von Wertungskursen des fremdsprachlichen Schwerpunkts Fehler auftreten konnten, wenn ein Schüler drei Fremdsprachen gewählt und nicht in allen Fällen Klausuren geschrieben hat.
Wir mussten die Struktur der APO-Dateien ändern, um dieses Problem zu lösen. Die neue Struktur erfordert das Programm IBIZA ab Version 5.5.
Die Prüfung der Stundenzahl in der Qualifikationsphase war fehlerhaft. Wenn die Leistungskurse noch nicht gewählt, aber andererseits so viele Grundkurse gewählt waren, dass die Gesamtstundenzahl ausreichend war, dann wurde dennoch eine zu geringe Stundenzahl gemeldet. Da diese Konstellation äußerst ungewöhnlich ist, fiel dieser Fehler in der Prüfung der Qualifikationsphase nicht auf. Nun ist er korrigiert.
Bei der Vergabe von Eigenschaften für Fächer bzw. Kurse werden stets Folgeeigenschaften gesetzt. So werden beispielsweise Leistungskurse automatisch als Klausurkurs und Wertungskurs markiert. Macht man diese Auswahl rückgängig werden jetzt auch alle Folgeeigenschaften rückgängig gemacht. Dies war bislang nicht für alle Eigenschaften der Fall. Da dies für Klausurkurse im Zusammenhang mit der Klausurplanung problematisch war, haben wir das korrigiert.
Wenn ein Schüler die zweite Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 belegt hatte, ergab die Prüfung zur Belegung der Fremdsprachen eine falsches Ergebnis.
Bislang bezog sich die Prüfung der Zulassung nur auf die zusätzlichen Zulassungbedingungen. Sie ging also davon aus, dass die Prüfungen zur Laufbahn und zu den Wertungskursen zuvor durchgeführt wurden. Obwohl dies korrekt war, führte das immer wieder zu Irritationen, wenn sich bei der Zulassungsprüfung keine Fehler ergaben.
Wir haben deshalb die Prüfung der Zulassung geändert und die notwendigen vorgelagerten Prüfungen integriert. Wenn Sie jetzt die Prüfung zur Zulassung durchführen, werden gleichzeitig auch die Laufbahn und die Wertungskurse überprüft.
Die Teilnahme am Unterricht in den Vertiefungsfächern wird auf dem Zeugnis ausgewiesen. Dies kann auf Antrag in Abgangs- und Abschlusszeugnissen sowie bei den Bescheinigungen zur Vorlage bei Bewerbungen entfallen. (VV zu §13 der APO-GOSt vom 11.05.2016)
Die Kurse, die auf dem Zeugnis erscheinen sollen, müssen entsprechend markiert werden. Eine ähnliche Situation kennen wir von den Kursen, die auf Wunsch des Schülers auf dem Abiturzeugnis zusätzlich zu den Wertungskursen in Klammern erscheinen sollen.
Wir haben diese Analogie aufgegriffen und verwenden die vorhandene Kurseigenschaft für beide Fälle. Gleichzeitig haben wir die Bezeichnung dieser Eigenschaft geändert. Statt „Zusatzkurs“ verwenden wir die Bezeichnung „Zeugniskurs“.
Qualifizierende Teilnahmebestätigungen sind nicht mehr vorgesehen, also wird nur die Note „teilgenommen (tg)“ verwendet. Ein Schüler, der nicht teilnimmt, erhält die Note „Leistung nicht erbracht (nb)“.
In der Jahrgangsstufe Q2.2 müssen in den neuen Fremdsprachen keine Klausuren mehr geschrieben werden. Dies ist ein Teil der Änderungsverordnung zur APO-GOSt vom 11.5.2016. Sie trat am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Wir haben alle Prüfroutinen in allen APO-GOSt-Versionen für die Abiturjahrgänge ab 2017 entsprechend angepasst.
Bislang wurden Projektkurse bei der Ermittlung der Fachhochschulreife nicht berücksichtigt. Diesen Fehler haben wir in den APO-Dateien für die Jahrgänge 2016 und folgende korrigiert.
Aufgrund der letzten Verordnung zur Änderung der APO-GOSt vom 11.5.2016 kann die Stundenzahl der Projektkurse von der Schulkonferenz der Schule auf 2 oder 3 Stunden festgelegt werden.
IBIZA 5.2 ermöglicht diese individuelle Änderung der Stundenzahlen durch die Benutzer. Zwei Änderungen der APO-Dateien sind dadurch erforderlich geworden:
Die APO-Datei enthält Vorgaben zu den Stundenzahlen verschiedener Kursgruppen, die dann im Programm geändert werden können. Die Überprüfung der Stundenzahlen in den Prüfroutinen wurde flexibilisiert und berücksichtigt ihre Vorgaben im Programm.
Die Änderungen in den Dateistrukturen führen dazu, dass ältere Dateien nicht mehr geöffnet werden könnten, wenn nicht auch ältere APO-Dateien angepasst würden. Deshalb haben wir alle APO-Dateien ab 2013 angepasst.
Die Regelungen zum GeR wurden mit dem RdErl. vom 28.4.2015 für alle Schülerinnen und Schüler geändert, die im Schuljahr 2014/15 oder später in die gymnasiale Oberstufe eingetreten sind. Für Schülerinnen und Schüler, die vorher in die Oberstufe eingetreten sind, gelten noch die alten Regeln nach dem RdErl vom 5.1.2012.
Um diese unterschiedliche Zuordnung für einzelne Schüler zu ermöglichen, haben wir die Regeln zum GeR in die APO-Datei übernommen. Wir unterscheiden dabei die APO B 2016, die die neue GeR-Regelung enthält, von der älteren APO B 2013, die noch die bisherige Regelung enthält.
Durch die Aufnahme der GeR-Regelungen hat sich die Dateistruktur der APO-Datei geändert. IBIZA 5 kann diese neue Struktur verarbeiten.
Damit Sie auch ältere Dateien mit IBIZA 5 öffnen können, haben wir alle APO-Dateien der Abiturjahrgänge ab 2013 an die neue Datei-Version angepasst.
Die APO-Dateien finden Sie im Downloadbereich.
Worauf müssen Sie achten?
Wenn Sie eine neue Datei anlegen, werden Sie aufgefordert die passende APO-Datei zuzuordnen. Das ist leicht, da Sie die passende APO-Datei am Namen erkennen sollten (z.B. APO-NRW Abitur 2022 für den Abiturjahrgang 2022). Sie müssen nur dafür sorgen, dass sich eine solche passende APO-Datei im APO-Ordner befindet.
Für ältere IBIZA-Dateien sollten Sie nachträglich eine passende APO-Datei auswählen. Dazu werden Sie aufgefordert, wenn Sie eine solche IBIZA-Datei öffnen. Wenn Sie eine passende APO-Datei zuordnen, ist in der Regel nichts weiter zu erledigen, weil IBIZA den Schülerinnen und Schülern die individuelle Version der APO automatisch zuordnet. Zur Sicherheit werden Sie aufgefordert, die Zuordnung im Vorgabenfenster (Einstellungen) noch einmal zu kontrollieren.
Ab IBIZA 5 haben Sie die Möglichkeit, diese Zuordnung auch nachträglich zu korrigieren, falls Sie versehentlich eine falsche APO-Datei zugeordnet haben.
Wenn Sie einer IBIZA-Datei einmal eine APO-Datei zugeordnet haben, findet IBIZA stets automatisch die richtige und neueste APO-Version für die gerade geöffnete IBIZA-Datei. Sie müssen nur die neuen APO-Dateien in den Ordner »APO« ihres IBIZA-Ordners legen.
Wenn Sie bislang schon die entsprechende APO-Datei für ihren Abiturjahrgang verwendet haben, reicht es also aus, wenn Sie die bisherige APO-Datei im APO-Ordner gegen die neue austauschen.
Manchmal müssen Sie den Schülerinnen und Schülern nachträglich manuell eine neue APO-GOSt-Variante zuordnen. Dies können Sie unter Vorgaben/Einstellungen leicht erledigen. Neue Zuordnungen sind immer dann erforderlich, wenn die APO-GOSt nur für einen Teil der Schüler eines Jahrgangs geändert wird. Leider kommt dies häufiger vor, weil immer wieder Regelungen für laufende Jahrgänge geändert werden. Dies betraf zuletzt die Jahrgänge 2017 bis 2019.
Bei Blockungen werden die Schüler auch nach „ihrer“ APO-GOSt den Kursgruppen zugeordnet. Bevor Sie also in den Vorgaben die Zugehörigkeit der Schüler*innen zu einer APO-GOSt ändern, sollten Sie die Definition der Kursgruppen im Organisationsfenster (Reiter „Kurse“) anpassen und ggfs. neue APO-GOSt-Varianten zusätzlich(!) für die Kursgruppen zulassen.
Erst dann sollten Sie die APO-GOSt-Zuordnung für die Schüler ändern.
Wenn Sie diese Reihenfolge nicht beachten, werden Schüler möglicherweise aus den Kursen entfernt.