AKTUELLES 

Wichtige Informationen und Hinweise auf Änderungen im IBIZA-Paket finden Sie in diesem Blog.

01.09.2020

Mit IBIZA 6.3 erhalten Sie eine Programmversion mit einer Reihe von Verbesserungen.

Bei der automatischen Blockung können Sie für jeden Kurs individuelle Obergrenzen für die Schülerzahl festlegen. 

Alle Blöcke können Sie individuell benennen und damit die vorgegebene Nummerierung überschreiben.

Die Anzeigen im Blockfenster haben wir erweitert und optimiert.

Die Sortierung in den Schülerlisten erfolgt jetzt nach der in der DIN 5007-1 beschriebenen Sortierregel.

Der Import und der Export von Daten wurde überarbeitet. Insbesondere haben wir den SchILD-Export verbessert. 

Um das Auffinden zu erleichtern werden Kurs- und Jahrgangslisten nach ihren Namen sortiert.

Darüber hinaus enthält IBIZA 6.3 einige Fehlerkorrekturen. 

Lesen Sie die Versionshinweise zu IBIZA 6.3.

26.06.2020

Am Ende des Jahres sollen die Daten des Abiturjahrgangs zur Evaluation auf der Plattform zur Standardsicherung eingegeben werden. Wir möchten an dieser Stelle Hinweise geben, wie Sie diese Aufgabe mit Hilfe von IBIZA erledigen können.

Auf der Plattform kann man die Daten manuell für jeden Schüler eingeben oder mit Hilfe einer Importdatei vollständig importieren.

Eine solche Importdatei kann man mit IBIZA leicht generieren und nach Aussage der zuständigen Stelle hat sich gegenüber dem letzten Jahr nichts geändert. 

Der IBIZA-Export ermöglicht den Export der Daten in eine CSV-Datei, die dann als Importdatei für die Plattform genutzt werden kann. 

Sie benötigen dafür nur ein geeignetes Exportschema, in dem sich auch bereits die Exportfilter befinden, damit die Daten auf der Plattform der Standardsicherung eingelesen werden können. 

Folgende Beschreibung gibt ihnen an, wie Sie vorgehen sollten:

Sie laden hier das Exportschema „Dateneingabe zur Evaluation des Zentralabiturs.ibx“. In dem Schema ist alles so vorbereitet, wie Sie es benötigen.

Sie legen das Exportschema in den Ordner „Export“ im IBIZA-Ordner.

Sie starten IBIZA mit der Datei des Abiturjahrgangs.

Bevor Sie die Daten zur Evaluation des Zentralabiturs exportieren, sollten Sie für alle Schüler noch einmal den Prüflauf „Abitur“ durchführen (Menü „Schüler - Prüfen“)

Danach wählen Sie unter „Ablage - Exportieren - Allgemein“ das Fenster zum allgemeinen Export und wählen dort mit dem Toolbutton „Schema öffnen“ das neue Schema „Dateneingabe zur Evaluation des Zentralabiturs.ibx“. Die Filter, die das Schema benötigt, werden automatisch importiert.

Nun wählen Sie alle Schülerinnen und Schüler aus, deren Daten Sie exportieren wollen. Mit dem Knopf „Export“ starten Sie den Export.

Die Daten werden zusammengestellt. Das dauert eine Weile, wie Sie am fortlaufenden Fortschrittsbalken erkennen können. Abschließend werden Sie gefragt, wo Sie die Daten sichern möchten. Danach sind die Daten mit der Endung .csv gespeichert und Sie können das Programm IBIZA beenden. 

Der Import auf der Website der Standardsicherung verlangt eine Datei mit der Endung .txt. Sie sollten deshalb die soeben erstellte Exportdatei mit der Endung .txt versehen.

Mit einem einfachen Texteditor können Sie die Datei öffnen und prüfen, ob die Daten dem Anschein nach korrekt sind. Sie müssen nun unbedingt noch einen kurzen Text als erste Zeile in das Textdokument einfügen: „Erzeugt mit Version 1.5.2.30“. Diese Zeile ist erforderlich, da die Standardsicherung-Plattform davon ausgeht, dass Sie die Importdatei mit SchiLD erzeugt haben. Eine andere Versionsnummer müssen Sie nicht eintragen.

Nach Aussage der zuständigen Behörde müssen Sie auch den Eintrag zur Prüfungsordnung nicht ändern, da dieser ohnehin nicht ausgewertet wird. 

Das Ergebnis sieht dann etwa folgendermaßen aus:

Sollten Sie Wiederholer in ihrem Abiturjahrgang gehabt haben, müssen Sie diese Information nach dem Import auf der Standardsicherung-Plattform manuell nachtragen. Leider ist in der Importdatei von SchILD keine Kennzeichnung vorhanden, wie diese Daten über die Importdatei eingegeben werden können.



08.05.2020

In der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG werden in Artikel 3 die schon länger angekündigten Änderungen zur Durchführung der Abiturprüfungen festgelegt:

„Abweichend von § 36 Absatz 2 sind mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach nur anzusetzen, wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die Mindestbedingungen gemäß § 29 Absatz 4 nicht erfüllt sind. Wer nicht geprüft wird, kann sich freiwillig zur mündlichen Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach melden.“

Wir haben IBIZA bereits darauf vorbereitet und Sie erhalten von uns eine neue APO-Datei für den Abiturjahrgang 2020. Um diese APO-Datei nutzen zu können, benötigen Sie die aktuelle IBIZA-Version (mindestens Version 6.1.1),